Hierzu ist zu erwähnen, dass im Zeitpunkt des Verzichts bis zur Einleitung des vorliegenden Beanstandungsverfahrens beim Bundesrat die Motion Widmer (20.3850) «Keine Besteuerung nach Aufwand bei Verwaltungsratstätigkeit» vom 19. Juni 2020 hängig war. Diese willdie Besteuerung nach Aufwand für Personen, die eine Tätigkeit als Verwaltungsrat ausüben, generell untersagen. Der Nationalrat lehnte die Motion am 16. Juni 2022 mit 108 zu 80 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab (siehe Abstimmungsprotokoll vom 16. Juni 2022 zum Geschäft 20.3850;