DBG zu qualifizieren ist, handelt es sich vielmehr um eine Auslegungsfrage, die sich juristisch unterschiedlich beurteilen und gewichten lässt, was auch die verschiedenen Lehrmeinungen illustrieren (siehe hierzu CLAUDIASUTER, Die Pauschalbesteuerung, Steuer Revue 76/2021 S. 86-102, S. 93 ff.). So betonen z.B. Prof. Glauser und Steuerexperte Epitaux, dass sich die Problematik nicht generell abstrakt beantworten lasse, sondern von Fall zu Fall und unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden sei (PIERRE-MARIEGLAusER/FËDËRlc EpITAux, La portëe de I'interdictionde I'exercice d’une activtë lucrative dans le contexte