Hinsichtlichder finanziellenAuswirkungenwies der Beschwerdegegner darauf hin, dass die ESTV nicht über die notwendigen Angaben verfüge, um eine Einschätzung vorzunehmen. So müsste sie z.B. wissen, welche Aufwandbesteuerten die massgebenden Kriterien gemäss Gutachten von Prof. Simonek erfüllen und damit neu nach Einkommen zu besteuern wären. Zugleich müsste sie das Total der steuerbaren weltweiten Einkünfte für die Einkommenssteuer der betroffenen Personen kennen. 11.