2/8 C. Der Vorsteher des EFD informierte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 15. Februar 2022, dass der Beschwerdegegner dem Antrag der Beschwerdeführerin nicht Folge leisten könne und die Umsetzung der Empfehlung 1 nicht als angezeigt erachte. Diesen Entscheid focht die Beschwerdeführerin mittelsEingabe vom 25. Februar 2022 beim Bundesrat an. Sie beantragt dem Bundesrat, «das EFD zu beauftragen, der ESTV die Umsetzung der Empfehlung 1 aus der Prüfung 21546 in Auftrag zu geben».