Gemäss diesem Gutachten liegt eine der Aufwandbesteuerung entgegenstehende Erwerbstätigkeitvor, wenn das Verwaltungsratsmitgliedfür seine Verwaltungsratstätigkeit zwar kein Salär, aber eine überhöhte Dividendeerhält (überhöhte Dividenden dank Nutzungseinlage über Salärverzicht). Eine für die Aufwandbesteuerung schädliche Erwerbstätigkeitsieht das Gutachten zudem für Verwaltungsratstätigkeit bei massgeblicher Beteiligung des Verwaltungsratsmitglieds an der betroffenen schweizerischen Gesellschaft, wenn der Salärverzicht zu einer massgeblichen Wertsteigerung der Aktien führt (siehe Rechtsgutachten zur Besteuerung