lichen Behandlung von Verwaltungsratsmitgliedern mit bedeutenden Beteiligungen an Schweizer Unternehmen noch Unsicherheiten bei der Aufwandbesteuerung bestehen bezüglich des Tatbestandkriteriumsnach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11): «keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz». Sie stützt sich für die Empfehlung 1 auf ein Rechtsgutachten von Madeleine Simonek, Professorin für Schweizerisches und InternationalesSteuerrecht an der Universität Zürich.