4/8 4. Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob das EDA in der angefochtenen Verfügung auf das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erlass einer Verfügung nach Art. 25a VwVG zu Recht nicht eingetreten ist. 4.1 Die Beschwerdeführerin stellte in ihrem Gesuch vom 6. April 2018 das Begehren, dass die Widerrechtlichkeit des Wahlvorschlags des EDA vom 22. Januar 2018 festzustellen sei. Als «Handlungen», die Anlass zu einem Begehren nach Art. 25a VwVG geben können, kommt das ganze Spektrum der verfügungsfreien Verwaltungs- oder Staatshandlungen in Betracht.