K. Nach Zustellung der Vernehmlassung des EDA an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin reichte dieser am 18. November 2019 eine Stellungnahme ein, in der er die bisher gestellten Begehren bestätigte. II. 1. Für die Beurteilung von Beschwerden gegen Verfügungen der Departemente auf dem Gebiet der inneren und äusseren Sicherheit des Landes, der Neutralität, des diplomatischen Schutzes und der übrigen auswärtigen Angelegenheiten ist nach Art. 72 Bst. a und 73 Bst. a VwVG der Bundesrat zuständig,