D. Am 6. April 2018 reichte die Beschwerdeführerin beim EDA ein Gesuch um Erlass einer Verfügung nach Art. 25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) ein. Sie beantragte, es sei festzustellen, dass der Wahlvorschlag vom 22. Januar 2018 und die damit erfolgte Nichtberücksichtigung ihrer Kandidatur die Rechtsgleichheit, das Diskriminierungsverbot, Treu und Glauben, das Willkürverbot und Art. 26 RÜ verletze. Mit einer nachträglichen Eingabe vom 25. Juni 2018 verlangte die Beschwerdeführerin zusätzlich die Feststellung der Verletzung des Anspruchs auf Gleichbehandlung der Geschlechter.