DER SCHWEIZERISCHE BUNDESRAT hat in der Beschwerdesache X. gegen Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für Ressourcen, Freiburgstrasse 130, 3003 Bern, betreffend Wahlvorschlag für Schweizer Mitglied in Ausschuss des Europarats befunden und erwogen: I. A. Gestützt auf eine Ausschreibung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bewarb sich X. (Beschwerdeführerin) im Herbst 2017 als Expertin für die Schweiz im beratenden Ausschuss für das Rahmenabkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 (RÜ, SR 0.441.1). Neben ihr bewarben sich drei weitere Personen.