Das SECO hat das KIGA an der Aussprache vom 29. August 2014 aufgefordert, für die Einhaltung der im fraglichen Bundesgerichtsentscheid festgestellten Rechtslage zu sorgen. Ferner hat der Bundesrat in seiner Antwort vom 3. September 2014 auf die Anfrage Brand ausgeführt, mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 12. Februar 2014 sei die geltende Rechtslage betreffend des DOL definitiv geklärt. Es liege in der Verantwortung der kantonalen Behörden, diesen Entscheid umzusetzen. Angesichts der zur Verfügung stehenden strafrechtlichen Zwangsmittel besteht keine Notwendigkeit, dass der Bundesrat zusätzlich aufsichtsrechtliche Anordnungen trifft.