4/7 Betrieben des DOL am Sonntag ohne behördliche Bewilligung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen. Das Bundesgericht entsprach dem Feststellungsbegehren, das die Gewerkschaft UNIA in ihrer Beschwerde gestellt hatte. Weil ein Feststellungsurteil den unterliegenden Parteien – anders als ein Leistungs- oder Unterlassungsurteil – nicht im Urteilsdispositiv eine Pflicht auferlegt, kann es nicht Grundlage einer behördlichen Vollstreckung bilden.