3. 3.1. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 12. Februar 2014 den angefochtenen Entscheid der Vorinstanz aufgehoben und selbst einen Sachentscheid getroffen, der als Feststellungsurteil formuliert ist. Ein Feststellungsurteil spricht sich über den Bestand oder Nichtbestand eines Rechts oder Rechtsverhältnisses aus. Im vorliegenden Fall ging es um das Recht, in den