Es kündigt nicht an, für eine Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids zu sorgen. Vielmehr macht es geltend, aufgrund der Annahme der Motion Abate durch die Bundesversammlung bestünden Aussichten, dass das DOL in absehbarer Zeit sonntags bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen könne. Es sei deshalb geboten, das DOL mit seinen rund 365 Beschäftigten, für das der Sonntagsverkauf existenziell sei, nicht zu gefährden. 3/7 H. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat sich dem Antrag des Bundesamtes für Justiz über die Erledigung der Beschwerde angeschlossen und dem Bundesrat Antrag gestellt.