F. Die für den Bereich des Arbeitsgesetzes zuständige Bundesbehörde, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), weist in ihrer Vernehmlassung vom 21. Oktober 2014 darauf hin, dass am 29. August 2014 eine Aussprache mit Vertretern des Kantons Graubünden stattgefunden habe. Dabei habe das SECO die Bündner Behörden aufgefordert, das Urteil des Bundesgerichts umzusetzen.