D. Mit Schreiben vom 25. Februar 2014 teilte das KIGA den Rechtsvertretern der Eigentümerin des DOL mit, es räume den betroffenen Unternehmungen eine sechsmonatige Übergangsfrist ein. Ab September 2014 werde das KIGA, sofern bis dann nicht eine Bewilligung der Sonntagsarbeit des SECO vorliege, Kontrollen durchführen und das Sonntagsarbeitsverbot nötigenfalls durchsetzen. Am 30. Juli 2014 revidierte das KIGA in einem weiteren Schreiben an die