F. Gegen die Entscheide der Anklagekammer vom 15. Februar und 16. März 2023 gelangte der Beschuldigte je mit Beschwerde an das Bundesgericht. Die Gesuche des Beschwerdeführers um vorsorgliche Massnahmen wies das Bundesgericht mit Verfügungen vom 23. bzw. 30. März 2023 ab. Mit Urteil vom 19. April 2023 wies das Bundesgericht beide Beschwerden ab, soweit es darauf eintrat (Verfahren 1B_142/2023 und 1B_162/2023).