D. Am 6. Januar 2023 ersuchte der Beschuldigte die Verfahrensleiterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland erneut um Gewährung von Beziehungsurlaub, diesmal für den 5./6. Februar 2023. Das Kreisgericht wies auch dieses Urlaubsgesuch mit Verfügung vom 31. Januar 2023 ab. Eine vom Beschuldigten am 13. Februar 2023 dagegen erhobene Beschwerde wies die kantonale Anklagekammer mit einem weiteren Entscheid vom 16. März 2023 ab, soweit sie darauf eintrat.