Die Verfahrensleiterin des Kreisgerichts wies die Urlaubsgesuche und das Gesuch um Delegation der Kompetenz zur Urlaubsbewilligung mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 ab. Eine vom Beschuldigten am 27. Dezember 2022 gegen die abgelehnten Urlaubsgesuche und die Kostenauflage erhobene Beschwerde wies die Anklagekammer des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 15. Februar 2023 ab, soweit sie darauf eintrat.