B. Am 16. September 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten. Mit Urteil vom 4. November 2022 sprach ihn das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland des gewerbsmässigen Betrugs sowie der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und Verleumdung schuldig und verurteilte ihn dafür zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren, unter Anrechnung der erstandenen strafprozessualen Haft.