C. Mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht vom 17. Januar 2022 beantragt A.________, die Verfügung der Verfahrensleiterin des Obergerichts vom 4. Januar 2022 aufzuheben und Rechtsanwalt Kenad Melunovic per 31. Dezember 2021 im Berufungsverfahren vor dem Obergericht als amtlichen Verteidiger einzusetzen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat unter Hinweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid auf Vernehmlassung verzichtet.