Im Gegenzug soll er ihr einen Lollipop übergeben haben. Anlässlich der Hausdurchsuchung am 17. Juni 2022 konnten mehrere EDV-Geräte mit kinderpornografischem Material (insgesamt 2'076 Bilddateien) sichergestellt werden. A.________ wurde am 23. Januar 2023 festgenommen und in der Folge wieder freigelassen, da das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung von Untersuchungshaft mit Verfügung vom 26. Januar 2023 abgewiesen hatte. Stattdessen hatte es eine Ausweis- und Schriftensperre angeordnet, diese im RIPOL eintragen lassen und die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Bern ersucht, A.________ keine Ersatzreisepapiere auszustellen.