A. Die Staatsanwaltschaft Baden führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 19. auf den 20. März 2022 das Schlafzimmer seiner siebenjährigen Tochter betreten zu haben, wo sie mit drei sechs- bis achtjährigen Freundinnen übernachtete. Er soll sich nacheinander zu diesen begeben und mit seinem Finger in ihrem Scheidenbereich manipuliert haben. Weiter wird er verdächtigt, am 6. Juni 2022 seinen Penis hervorgenommen und die vierjährige B.________ veranlasst zu haben, daran zu lutschen. Im Gegenzug soll er ihr einen Lollipop übergeben haben.