Die Freigabe erfolgt erst nach einem bestätigenden Entscheid betreffend die Verfügung vom 31. August 2021 und kumulativ nach allfälligem unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach einem bestätigenden Entscheid des Bundesgerichts." Ansonsten wird die Gesellschaft in den Dispositivziffern 1-2 des Teil-Entsiegelungsentscheides nicht genannt.