Was die Gesellschaft betrifft, enthält der Teil-Entsiegelungsentscheid vom 16. März 2022 (in Dispositivziffer 1) folgende Anordnung: "Folgende Dateien der Positionen 4.E01, 4.E02 und 5.E01 werden der Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung und weiteren Verwendung in der laufenden Strafuntersuchung freigegeben: - Alle Dateien, welche von der Gesellschaft nicht markiert bzw. bezeichnet wurden; - alle Dateien,welche anlässlich der Triageverhandlungen mit der Markierung 'Rückzug Gesellschaft' versehen wurden.