4. Der Kanton Solothurn (Kasse der Staatsanwaltschaft) hat dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth, eine Parteientschädigung von Fr. 2'500.-- (pauschal, inkl. MWST) zu entrichten. 5. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 12. Mai 2021 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Kneubühler Der Gerichtsschreiber: Forster