D. Am Morgen des 12. März 2021 fällte das Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, Instruktionsrichter, folgenden Haftprüfungsentscheid: Es wies den Antrag des Beschuldigten auf sofortige Haftentlassung ab (Dispositiv Ziffer 2), "verlängerte" die Sicherheitshaft "für das weitere Berufungsverfahren bis zur Urteilseröffnung (21.5.2021) " (Dispositiv Ziffer 3), und es stellte fest, dass über das Begehren des Beschuldigten auf Zusprechung einer Entschädigung und Genugtuung sowie über die Kostenfolgen im Endentscheid befunden werde (Dispositiv Ziffer 4). Der Haftentscheid wurde dem Verteidiger des Beschuldigten am 12. März 2021, 09.12 Uhr (vorab per E-Mail) zugestellt.