B. Am 9. März 2021 stellte der Beschuldigte einen Antrag auf unverzügliche Haftentlassung, da die richterlich festgelegte Haftfrist abgelaufen sei. Gleichentags verfügte der Instruktionsrichter der Strafkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn im hängigen Berufungsverfahren, die Sicherheitshaft sei provisorisch - nämlich im Hinblick auf einen noch auszufällenden förmlichen Haftprüfungsentscheid der Strafkammer - bis Freitag, 12. März 2021, 12.00 Uhr, zu verlängern.