A. Mit Urteil vom 10. Dezember 2020 sprach das Richteramt Olten-Gösgen, Strafabteilung, A.________ schuldig wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher Schändung, mehrfacher Pornografie und sexueller Belästigung, und es verurteilte ihn deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten (nebst Geldstrafe und Busse). Gleichzeitig entschied es, der Beschuldigte sei bis zum Eintritt der Rechtskraft des Strafurteils, vorläufig "längstens bis am 9. März 2021", in Sicherheitshaft zu behalten. Gegen das Strafurteil wurde Berufung erhoben.