1. Mit handschriftlicher Eingabe vom 31. März 2023 ersucht A.________ das Bundesgericht, seine Aufgabe als Hüterin der Verfassung und der Gesetze wahrzunehmen. Er sei Staatsgefangener im Gefängnis Horgen. Er könne der Untersuchungsbehörde über 150 Verstösse gegen die StPO nachweisen und fordere deswegen über 8 Mio Franken Schadenersatz. Das Verfahren gegen ihn sei abgeschlossen, aber es passiere nichts. Der Staatsanwalt Lorin Stahel könne ihm nichts nachweisen und spiele daher auf Zeit. Er zögere die Einreichung der Anklage hinaus, um zu verhindern, dass er den Sommer in Freiheit verbringen könne. Mit Verfügung vom 6. April 2023 wurde A.______