2. B.A.________ gelangte mit Eingabe vom 31. März 2023 an das Bundesstrafgericht und ersuchte um Reduzierung der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.-- auf Fr. 500.--. Der Präsident der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts überwies die Eingabe mit Schreiben vom 4. April 2023 dem Bundesgericht zur allfälligen Behandlung als Beschwerde. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen. 3.