1. Im Rahmen eines gegen C.A.________ geführten Strafverfahrens erliess die Bundesanwaltschaft am 15. März 2023 einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbefehl, welcher gleichentags von der Bundeskriminalpolizei in der Wohnung von C.A.________ und B.A.________ vollzogen wurde. Dabei beantragte C.A.________ die Siegelung sämtlicher "IT-Devices, Wertsachen, Akten und Dokumente." Mit Beschwerde vom 22. März 2023 gelangte B.A.________ an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und beantragte die Aufhebung der vorläufigen Sicherstellung und die Rückgabe der sichergestellten Asservate