5. 5.1. Schliesslich ist der Beschwerdeführer der Auffassung, die Sicherheitshaft verletze das Verhältnismässigkeitsprinzip. Zwischen dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 10. Juni 2021 wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Angriff und Raufhandel etc., mit welchem er zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt worden sei und dem in vorliegender Sache eingeklagten Sachverhalt, welcher sich auf einen früheren Zeitraum beziehe, namentlich den 29. Mai 2021, bestehe eine retrospektive Konkurrenz.