Dabei soll der Beschwerdeführer beim Versuch, den BMW bei der Spurenverengung mit dem von ihm gelenkten Ferrari zu überholen, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben, rund 170 m nach links geschleudert, über die Busspur auf der Gegenseite und über das Trottoir geraten und dabei heftig mit einer Stützmauer kollidiert sein. Dass sich dabei kein Unfall mit gravierenden Folgen für die übrigen Verkehrsteilnehmer ereignet hat, ist lediglich dem Zufall zu verdanken. Den hier zu beurteilenden Tatvorwürfen liegt ein Fahrverhalten des Beschwerdeführers zugrunde, mit dem die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer unmittelbar und ernsthaft gefährdet worden ist.