Dies gilt umso mehr für unbewilligte Rennen innerorts auf einer öffentlichen Strasse durch eine Unterführung, welche in einer Strassenverengung mündet. Gemäss dem aktenkundigen Polizeirapport sollen sich die beiden am Rennen beteiligten Fahrzeuglenker keinen Platz gemacht und nicht verlangsamt haben, obschon die linke Spur endete. Dabei soll der Beschwerdeführer beim Versuch, den BMW bei der Spurenverengung mit dem von ihm gelenkten Ferrari zu überholen, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben, rund 170 m nach links geschleudert, über die Busspur auf der Gegenseite und über das Trottoir geraten und dabei heftig mit einer Stützmauer kollidiert sein.