Das Bezirksgericht Dietikon sprach A.________ mit Urteil vom 25. März 2022 der mehrfachen qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 43 Monaten, wovon 300 Tage bereits durch Haft und vorzeitigen Strafvollzug erstanden waren. Gleichentags hiess es das Haftentlassungsgesuch von A.________ gut und entliess ihn unter Anordnung einer Ersatzmassnahme, namentlich eines Fahrverbots, aus der Haft. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft am 25. März 2022 Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich. Mit Entscheid vom 1. April 2022 hiess dieses die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut.