Gleichentags habe sich A.________ um ca. 18.50 Uhr innerorts, kurz vor einer Bahnüberführung, einer weiteren qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln durch krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um mind. 60 km/h, durch waghalsiges Überholen und durch Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen auf einer öffentlichen Strasse strafbar gemacht. Damit habe er wissentlich und willentlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern in Kauf genommen. Das Bezirksgericht Dietikon sprach A._____