1. A.________ hat gegen ein vom Kriminalgericht Luzern gegen ihn ausgesprochenes Urteil Berufung erhoben. Die Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht Luzern ist für den 13. April 2023 geplant. Mit Schreiben vom 9. März 2023 teilte A.________ dem Kantonsgericht mit, er habe seinen amtlichen Verteidiger mehrfach angeschrieben und ihn gebeten, ihm die vollständigen Verfahrensakten zukommen zu lassen. Dieser habe aber nie reagiert. Er habe den Eindruck, der amtliche Verteidiger wahre seine Interessen nicht. Das Kantonsgericht nahm das Schreiben als sinngemässes Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung entgegen und wies es am 22. März 2023 ab.