C. Auf Anfrage nach dem aktuellen Verfahrensstand hat die Staatsanwaltschaft das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 8. November 2022 eingereicht, mit dem der Beschwerdeführer der Gefährdung des Lebens sowie der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde. Ferner hat das Bezirksgericht darin beschlossen, die vom Zwangsmassnahmengericht verfügten Ersatzmassnahmen ersatzlos aufzuheben. Mit Verfügung vom 1. März 2023 hat das Bundesgericht die Parteien aufgefordert, zur Frage der Gegenstandslosigkeit des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen und sich zu den Kosten- und Entschädigungsfolgen zu äussern.