A. Die Staatsanwaltschaft Baden führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (evtl. Gefährdung des Lebens), Drohung und einfacher Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau sowie mehrfachen Tätlichkeiten zum Nachteil seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter. A.________ wurde am 6. Juni 2021 festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt. Am 28. Juli 2021 wurde er aus der Haft entlassen. Gleichzeitig ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau Ersatzmassnahmen, darunter ein Kontakt- und Annäherungsverbot, an. Mit Verfügung vom 4. Januar 2022 wies das Zwangsmassnahmengericht den Antrag von A.___