Am 9. März 2020 hat die Staatsanwaltschaft der Beschwerdeführerin telefonisch mitgeteilt, dass der Fall komplex sei und die Staatsanwaltschaft zurzeit evaluiere, wie am besten vorzugehen sei. Auf mehrere Hinweise und Anfragen der Beschwerdeführerin hat die Staatsanwaltschaft zunächst nicht reagiert, bis sie der Beschwerdeführerin am 13. Mai 2020 per E-Mail mitgeteilt hat, sie sei dabei, eine Zusammenstellung der offenen Punkte bzw. Fragen zu erstellen, die in der Folge zur schriftlichen Beantwortung zugestellt würden. Danach stelle sich die Frage, ob die Beschwerdeführerin persönlich zu einer Einvernahme einzuladen sei oder ob einem anderen Vorgehen der Vorzug zu geben sei.