Dies ist hier nicht der Fall: In seiner Eingabe vom 4. Mai 2018 machte der Beschwerdeführer nach eigener Darstellung geltend, seine Versorgung mit Mahlzeiten sei nicht optimal auf seine Diabetes zugeschnitten gewesen, insbesondere habe er keine speziellen Zuckersorten erhalten. Gegenüber seinem Rechtsvertreter habe er damals geäussert, das er beim Husten gelegentlich Blutauswurf bemerkt habe, was vermutlich auf zu trockene Luft in seiner Gefängniszelle zurückzuführen gewesen sei. Allgemein sei es ihm Anfang Mai 2018 seit etwa 15 Tagen schlechter gegangen, namentlich in psychischer Hinsicht.