Er sei jedoch weder auf die aktuellen konkreten Haftbedingungen eingegangen, noch habe er dargelegt, inwiefern diese rechtswidrig sein sollten. Überdies sei er am 21. Dezember 2022 im Inselspital Bern ambulant medizinisch untersucht worden. Im betreffenden ärztlichen Bericht werde die Verhältnismässigkeit der Haft bzw. die Hafterstehungsfähigkeit des Beschuldigten nicht in Frage gestellt. 5.3. In der Beschwerdeschrift weist der Beschuldigte auf eine bei den Untersuchungsakten liegende Eingabe vom 4. Mai 2018 hin, mit der er bei der Bundesanwaltschaft eine medizinische Begutachtung beantragt habe.