Die betreffenden Eingaben wurden dem Beschwerdeführer am 14. April 2023 zur Kenntnisnahme zugestellt. Am 17. April 2023 teilte die Bundesanwaltschaft dem Bundesgericht unaufgefordert mit, dass sie gleichentags die Anklageschrift bei der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes eingereicht und beim ZMG die Haftfortdauer (in der Form von Sicherheitshaft) beantragt habe. Diese Mitteilung der Bundesanwaltschaft wurde dem Beschwerdeführer und den übrigen verfahrensbeteiligten Behörden am 18. April 2023 je zur Kenntnisnahme zugestellt. Erwägungen: