Dem Gutachten sind sodann - entgegen der vom Beschwerdeführer vertretenen Auffassung - auch unter "Befunde" (ab Seite 35) und unter "Beurteilung" (ab Seite 41) Bezüge zum Sachverhalt zu entnehmen. Betreffend Legalprognose hielt der Gutachter unter anderem fest, die Delinquenz des Beschwerdeführers reiche bis in die Jugend zurück, Gewalt ausserhalb des partnerschaftlichen bzw. familiären Kontexts sei nicht ersichtlich. Gegenüber seinen Partnerinnen zeige er erstmals ab 2008 aggressives Verhalten mit Dominanzbedürfnis und bei negativem Frauenbild ausgeprägte herabwürdigende Verhaltensweisen.