Auch das persönlichkeitsimmanente Dominanzbedürfnis komme durch die Tatbeschreibung der Geschädigten deutlich zum Ausdruck. Der Gutachter komme zum Schluss, dass die Gefahr für erneute, auch schwere Gewalthandlungen als deutlich, für minderschwere Gewalt und Drohungen/Nötigungen als hoch einzustufen sei. Die belastete Legalprognose gründe einerseits auf Persönlichkeitsmerkmalen des Beschwerdeführers, andererseits auch auf dem Suchtmittelkonsum. Zudem bestünden mehrere Vorstrafen, insbesondere im Rahmen partnerschaftlicher Gewalt. Auch zukünftig sei im partnerschaftlich-familiären Kontext im ausgeprägten Mass mit auch deutlicherer Gewalt zu rechnen.