Das Haftentlassungsgesuch von A.________ vom 11. Juli 2022 wies das Zwangsmassnahmengericht mit Verfügung vom 19. Juli 2022 ab. Ein weiteres Haftentlassungsgesuch vom 30. Januar 2023 wies das Zwangsmassnahmengericht mit Verfügung vom 10. Februar 2023 ab, wogegen A.________ an das Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, gelangte. Am 14. Februar 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Bezirksgericht Dielsdorf. Sie beantragt die Bestrafung von A.________ mit einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren, einer Geldstrafe und einer Busse sowie die Anordnung von Sicherheitshaft. Mit Beschluss vom 1. März 2023 wies das Obergericht des Kantons Zürich die Beschwerde von A.___