A. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich führte gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf versuchte vorsätzliche Tötung, Drohung etc. Er soll die Geschädigte B.________ am 1. April 2022 mit beiden Händen gewürgt haben, bis sie beinahe ohnmächtig geworden sei. Zuvor soll er ihr gesagt haben: "Du musst nicht meinen, ich sei wie die anderen Typen, ich bringe dich um." Am 2. April 2022 wurde A.________ verhaftet und am 5. April 2022 mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Bezirks Zürich in Untersuchungshaft versetzt, die in der Folge mehrmals verlängert wurde. Das Haftentlassungsgesuch von A.____