In Bezug auf den ersten Vorfall stützt sich dieser auf die Aussagen zweier Polizisten, die beide von einem Faustschlag des sich heftig wehrenden und unberechenbar auftretenden Beschwerdeführers berichteten. Die Verletzungen am Auge sind zudem in mehreren, in den Akten befindlichen ärztlichen Berichten dokumentiert, etwa im Operationsbericht des Inselspitals Bern vom 7. Juni 2019 und im Austrittsbericht vom 8. Juni 2019. Daraus und aus dem vom Beschwerdeführer erwähnten Bericht des Inselspitals vom 22. April 2020 ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Verletzungen auch auf ein späteres Ereignis zurückgeführt werden könnten.