Aus der von ihr ins Recht gelegten Korrespondenz ergibt sich zwar tatsächlich, dass sie dessen Mandat bereits am 1. September 2019 widerrufen hatte, wovon dieser mit Antwortschreiben vom 6. September 2019 "mit Bedauern" Kenntnis nahm. Entscheidend ist, dass dieser Widerruf dem Staatsanwalt erst mit Schreiben vom 18. September 2020 zur Kenntnis gebracht wurde.